Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Internet-Plattform www.gotcourts.com

Zuletzt aktualisiert am 1. November 2020

A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

I. Zu GotCourts

1. Was ist GotCourts und was ist Gegenstand der Leistungserbringung?

GotCourts ist ein internetbasierter Marktplatz mit Domainnamen www.gotcourts.com, auch verfügbar als App (iOS und Android), welche auf die Daten von GotCourts zugreift, die unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen die Buchung von Sportplätzen und weitere Dienstleistungen über das Internet ermöglicht. GotCourts steht im Eigentum der GotCourts AG (im Folgenden «Betreiberin»), ein Unternehmen mit Sitz in Zürich, eingetragen im Handelsregister des Kantons Zürich mit Firmennummer CHE-146.281.531.

2. Was bietet GotCourts?

GotCourts bietet für SpielerInnen die einfache, anlagenübergreifende Suche und Buchung von freien Sportplätze oder Trainern und weitere Dienstleistungen an.

GotCourts ist eine für Sportanlagen (nachfolgend: «Anlagen») massgeschneiderte Managementsoftware, mit welcher der Betrieb einfach und übersichtlich geführt werden kann. 

3. Aufbau der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») enthalten in ihren Ziffern 1 bis 34 allgemeine Bestimmungen, die für alle Benutzer (SpielerInnen und Anlagen) von GotCourts gelten. In den Ziffern 35 bis 41 sind spezifische Bestimmungen für SpielerInnen zu finden, in den Ziffern 42 bis 54 finden sich konkretisierende und ausschliesslich für Anlagen bestimmte Normen, in den Ziffern 55 bis 61 finden sich Bestimmungen für Coaches und Sparring Partner. Die besonderen Bestimmungen ab Ziffer 35 gehen den allgemeinen Bestimmungen vor. 

4. Geschlechtsneutrale Schreibweise

Wo anwendbar, wird zur sprachlichen Vereinfachung in den AGB und den Datenschutz- und Datensicherheitsbestimmungen (im Folgenden «DSB») die männliche Sprachform als geschlechtsneutraler Ausdruck gewählt, was andere Geschlechtsformen immer miteinschliesst.

II. Vertragsverhältnis, anwendbares Recht und Gerichtsstand

5. Geltungsbereich

Die AGB gelten für alle über GotCourts abgeschlossenen Buchungen von Sportplätzen und weiteren Dienstleistungen, sei es über die App oder die Webseite. Die Betreiberin erbringt ihre gesamten Dienstleistungen, so wie sie für Spieler und Anlagen («Benutzer») verfügbar sind, ausschliesslich auf der Grundlage ihrer AGB. Der Benutzer bestätigt insbesondere durch ausdrückliche Anerkennung der AGB beim Registrierungsprozess, aber auch durch jede sonstige Nutzung von GotCourts, dass er den Inhalt dieser AGB einschliesslich DSB zur Kenntnis genommen, gelesen und deren Geltung im vollen Umfang zugestimmt hat.

6. Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis zwischen der Betreiberin und dem Benutzer untersteht ausschliesslich dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss staatsvertraglicher Vereinbarungen, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

7. Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten und Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen der Betreiberin und dem Benutzer, einschliesslich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung und Auflösung, werden, unter Vorbehalt eines allfälligen zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandes, ausschliesslich am Sitz der Gesellschaft. 

III. Registrierungsprozedere und Geltung der AGB sowie DSB

8. Registrierung

Die Registrierung auf GotCourts ermöglicht dem Benutzer die Nutzung des Marktplatzes mitsamt aller zur Verfügung stehenden Funktionen. Personen, welche unter 18 Jahre alt sind, ist die Nutzung der Plattform ohne Erlaubnis der Eltern nicht gestattet. Eltern sind dazu angehalten eine von ihnen kontrollierte E-Mailadresse für die Registrierung ihrer Kinder zu verwenden.

9. Akzeptierung der AGB als Voraussetzung für die Nutzung

Benutzer, die mit der Geltung der AGB nicht einverstanden sind, ist die Nutzung von GotCourts untersagt. Es kann auf Ziffer 5 verwiesen werden.

10. Änderung der AGB

Die Betreiberin behält sich das Recht vor, ihre AGB jederzeit zu ändern, anpassen, ergänzen oder entfernen. Die aktuelle Fassung der AGB wird auf GotCourts publiziert. Änderung der AGB werden dem Benutzer per E-Mail oder durch eine Systemmeldung auf GotCourts bekannt gegeben, verbunden mit der Aufforderung, entweder die geänderten AGB mit Wirkung für die Zukunft zu akzeptieren oder diese abzulehnen. Ein Stillschweigen des Benutzers gilt als Einverständnis zu den geänderten AGB. Eine Ablehnung bedeutet die in Ziffer 9 umschriebenen Folgen.

11. Datenschutz und Datensicherheit

Soweit diese AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen, finden auf die Nutzung von GotCourts die DSB Anwendung, welche in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf GotCourts publiziert sind. Die DSB sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung integrierender Bestandteil der AGB, und auf eine Änderung der DSB findet Ziffer 10 oben analog Anwendung.

IV. Die Verfügbarkeit von GotCourts

12. Verfügbarkeit

Die Benutzer anerkennen, dass eine 100% Verfügbarkeit von GotCourts technisch nicht realisierbar ist. Insbesondere Wartungsarbeiten, Sicherheitsverbesserungen oder Kapazitätsprobleme sowie Ereignisse, die nicht im Einflussbereich der Betreiberin stehen (wie z.B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zu vorübergehenden Einstellungen von GotCourts führen.

13. Haftung für Verfügbarkeit

In Bezug auf die Haftung für die Verfügbarkeit von GotCourts kann auf Ziffer 22 ff. verwiesen werden.

V. Urheber-, Marken- und andere Schutzrechte

14. Schutzrechte im Detail

Sämtliche Rechte an den Informationen, Elementen und Inhalten von GotCourts (mit Ausnahme der Informationen, Elemente und Inhalte gemäss Ziffer 17), einschliesslich der darin enthaltenen Marken-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte sind Eigentum der Betreiberin, ausser es bestehen von Dritten zugunsten der Betreiberin eingeräumte Nutzungsrechte.

15. Nutzung dieser Rechte

Ohne vorgängige, ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Betreiberin sind die Reproduktion, Übermittlung, Änderung und/oder Verknüpfung von Informationen, Elementen und Inhalten von GotCourts für öffentliche und/oder gewerbliche Zwecke in jeglicher Form ausdrücklich verboten.

16. Daten des Benutzers

Der Benutzer räumt der Betreiberin mit dem Bereitstellen von Daten und/oder Informationen auf GotCourts das Recht ein, diese auf alle Arten zu bearbeiten und zu nutzen, die in den DSB umschrieben sind. Darüber hinausgehende Rechte erwirbt die Betreiberin nicht. 

VI. Vertragsrechte und –pflichten

17. Nutzungsrecht des Benutzers

Die Betreiberin gewährt dem Benutzer vorbehaltlich der Einhaltung dieser AGB das eingeschränkte, nicht ausschliessliche, unbefristete Recht, GotCourts samt den angebotenen Dienstleistungen zu nutzen. Dieses von der Betreiberin gewährte Recht beinhaltet keinen Anspruch des Benutzers auf Versionsverbesserungen, Updates oder Gewährleistung der Verfügbarkeit von GotCourts.

18. Zweckmässige Benutzung

Jede zweckfremde Nutzung oder Verwertung der GotCourts-Websiten oder Datenbanken ist unzulässig. Das gilt insbesondere für das nicht durch die Betreiberin schriftlich genehmigte Sammeln und Speichern von Daten aus den Datenbanken.

19. Korrekte Eingabe von Profildaten

Der Benutzer verpflichtet sich, seine eingetragenen resp. zur Verfügung gestellten Profildaten korrekt einzugeben und auf dem aktuellen Stand zu halten. Er haftet für Richtigkeit und Inhalt der Daten, die er zur Verfügung stellt, und hält die Betreiberin diesbezüglich schad- und klaglos.

20. Beeinträchtigung der Funktionalität von GotCourts

Der Benutzer hat jede Handlung zu unterlassen, die geeignet ist, die Funktionalität von GotCourts zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermässig zu belasten. Ebenso sind Handlungen, die die Netzwerk- oder Systemsicherheit verletzen oder dies beabsichtigen (z.B. Einschleusen eines Virus), verboten und werden zivil- und strafrechtlich verfolgt

21. Übertragung auf Dritte

Die Betreiberin ist berechtigt, die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.

VII. Haftungs- und Gewährleistungsausschluss

22. Grundsätzlicher Haftungsausschluss soweit gesetzlich zulässig

GotCourts stellt den Service „wie gesehen“ und „wie verfügbar“ zur Verfügung. Die Haftung der Betreiberin sowie deren Organen, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen für direkte und indirekte Schäden, insbesondere wegen unerlaubten Handlungen und Verletzung von Pflichten aus Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Dies gilt insbesondere auch in nachfolgend aufgeführten Fällen Ziffer 23 bis 28.

23. Beeinträchtigung, Verfügbarkeit und Fehlerlosigkeit von GotCourts

Jegliche Haftung der Betreiberin für die Beeinträchtigung der Nutzung von GotCourts, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Betreiberin leistet weder für die ununterbrochene oder fortgesetzte Verfügbarkeit von GotCourts noch für deren Fehlerlosigkeit Gewähr. GotCourts gibt keine Garantie oder Zusicherung ab, dass jegliche Mängel oder Fehler korrigiert werden, oder dass jegliche Inhalte oder Informationen, die der Benutzer über den Service erhält, korrekt sind. 

24. Ausschluss von Gewährleistung und Haftung für Richtigkeit der Benutzer-Profile

Die Betreiberin übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Profile der Benutzer. Die Benutzer sind alleine für die Interaktionen mit anderen Nutzern verantwortlich. 

25. Keine Haftung für ausstehende Zahlungen von Spielern

Die Betreiberin haftet nicht für ausstehende Zahlungen von Spielern für Reservationen bei Anlagen, die ihre Plätze gegen Entgelt zur Verfügung stellen oder bei anderen Dienstleistungen welche über den GotCourts Marktplatz von Dritten verkauft werden.

26. Passwort

Die Benutzer sind verantwortlich für die Sicherheit ihres Passwortes, das sie auf der Plattform verwenden. Sofern die Betreiberin das Passwort von Benutzern nicht fahrlässig einem Dritten preisgibt, ist die Betreiberin nicht für unbefugte Transaktionen haftbar.

27. Übermittlung von Daten

Die Übertragung von Daten im Internet ist nicht vollkommen sicher. Obwohl die Betreiberin angemessene Massnahmen ergreift, um Informationen der Benutzer zu schützen, kann sie keine Garantie für die Sicherheit der Daten übernehmen. Jede Übermittlung von Daten erfolgt auf eigene Gefahr.

28. Schadsoftware

Die Betreiberin haftet nicht für Computerviren, Würmer, Trojaner oder sonstige Schadsoftware, die durch Benutzer eingeschleust worden sind. 

29. Rechts- und Gesetzesverletzungen durch Benutzer

Der Benutzer stellt die Betreiberin von allen Nachteilen frei, die er anderen Benutzern oder Dritten durch die Verletzung deren Rechte oder durch Gesetzesverstösse oder Verstösse gegen diese AGB zufügt. Diese Freistellung umfasst auch die erforderlichen Rechtsverfolgungskosten. Zudem ist der Benutzer verpflichtet, sämtliche Informationen bei einer Inanspruchnahme der Betreiberin durch einen Dritten zum betroffenen Fall bereitzustellen.

VIII. Vertragsbeendigung

30. Ordentliche Kündigung

Siehe hinten unter B. und C.

31. Ausserordentliche Kündigung

Die Betreiberin ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigen Gründen zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund der Würdigung der konkreten Umstände für die Betreiberin unzumutbar ist. Mit Kündigung fallen sämtliche direkte und indirekte Ansprüche gegenüber der Betreiberin dahin.

32. Veränderung und Einstellung des Services

Das Geschäft der Betreiberin kann sich im Laufe der Zeit ändern und die Betreiberin behält sich das Recht vor, den GotCourts-Service zu verändern. Die Betreiberin behält sich ebenfalls das Recht vor, den GotCourts-Service oder Ihre Nutzung hieran ganz oder teilweise auszusetzen oder einzustellen. Falls die Betreiberin dieses Recht ausübt, können die Benutzer einen Anspruch auf Rückerstattung haben, wenn Sie für den GotCourts-Service ein Entgelt entrichten haben. Ein Schadenersatzanspruch wird vollumfänglich ausgeschlossen.

IX. Vertragsänderungen und salvatorische Klausel

33. Vertragsänderungen

Sämtliche über diese AGB hinausgehenden Vereinbarungen (Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw.) mit der Betreiberin bedürfen der Schriftform.

34. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt. Die Betreiberin wird allenfalls ungültige oder nichtige Bestimmungen so schnell wie möglich durch solche ersetzen, die den entfallenen Bestimmungen möglichst nahe kommen.

B. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR SPIELER

35. Nutzungsrecht

Die Benutzung der GotCourts-Plattform ist für den Spieler kostenlos. Der Spieler erhält ein widerrufbares, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht sublizenzierbares Recht, die Plattform der Betreiberin unentgeltlich zu benutzen, so wie sie ihm zur Verfügung gestellt wird. Angebote auf der Plattform, welche kostenpflichtig sind, werden mit entsprechenden Hinweisen bekannt gemacht. 

36. Registrierungsprozess

Der Spieler registriert sich auf GotCourts über seine private E-Mailadresse oder durch andere, von der Betreiberin angebotene Registrierungsprozesse.

37. Reservationsgebühr und Zahlung

Je nach Anlage ist die Buchung des Platzes nur gegen Entgelt möglich. Mit Buchung des Platzes akzeptiert der Spieler die jeweiligen, im System hinterlegten oder bekanntgegebenen Preise sowie ein allfällig geltendes Spielreglement der jeweiligen Anlage. Wir weisen deshalb die Benutzer darauf hin, Reservationen sorgfältig durchzuführen und vor finaler Absendung zu überprüfen. Die Bezahlung erfolgt nach den jeweiligen Regelungen der Anlage und den Möglichkeiten, welche die Betreiberin zur Verfügung stellt, insb. auch Online-Bezahlung durch Partnerunternehmen wie Stripe. Die Betreiberin ist nicht Partei des Vertrages mit dem Partnerunternehmen, sondern fungiert lediglich als Vermittlerin.

38. Bestätigung der Reservation

Der Spieler erhält nach Absendung der Reservation eine Bestätigung per E-Mail oder auf andere systemtechnische Art.

39. Löschen von Reservationen

Der Spieler anerkennt, dass hinsichtlich der Löschung von Reservationen für Platzbuchungen die von der angeschlossenen Anlage kommunizierten Regelungen Geltung haben. Diese werden von der Anlage in geeigneter Form kommuniziert. Wir weisen Spieler darauf hin, diese Regelungen sorgfältig zu beachten.

40. Qualität und Preis der Anlage

Falls der Spieler mit der Qualität und dem Preis der Dienstleistung der Anlage nicht zufrieden ist, müssen allfällige Ansprüche vom Spieler direkt bei der Anlage gestellt werden. DIE BETREIBERIN NIMMT KEINE RÜCKERSTATTUNGEN VOR UND IST NICHT FÜR SOLCHE ANSPRÜCHE VON SPIELERN HAFTBAR. Sämtliche Forderungen sind direkt und ausschliesslich an die Anlage zu richten.

41. Deaktivierung Account

Die Deaktivierung eines GotCourts-Accounts ist kostenlos und kann mit E-Mail an info@gotcourts.com erfolgen. Mit Deaktivierung des Accounts endet das Vertragsverhältnis zwischen der Betreiberin und dem Spieler. 

C. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR ANLAGEN

42. Wie Anlagen GotCourts nutzen können

Jede Anlage kann sich selbständig bei GotCourts anmelden und damit den Service nutzen. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die Betreiberin via E-Mail unter info@gotcourts.com oder über die GotCourts-Website. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

43. Nutzungsrecht für Anlagen

Indem die Anlage die GotCourts-Plattform benutzt erhält sie ein widerrufbares, nicht exklusives, nicht übertragbares, nicht sublizenzierbares Recht, die Plattform der Betreiberin, so wie sie zur Verfügung steht, entgeltlich zu benutzen.

44. Support

Im Preis für die Nutzungsgebühr sind Supportdienstleistungen durch die Betreiberin in folgendem Umfang inbegriffen:

  • Support via E-Mail an support@gotcourts.com

Anfragen werden zu Geschäftszeiten Mo-Fr, 08:00-18:00 CET bearbeitet. Die Betreiberin bemüht sich, Supportanfragen so schnell wie möglich und nach dem Dringlichkeitsprinzip zu beantworten. Sollte die Betreiberin für die Beantwortung von Supportanfragen länger als 48 Stunden benötigen, wird sie vorgängig mit der betroffenen Anlage Kontakt aufnehmen.

Für anderweitige Supportdienstleistungen, wie insbesondere dringende Anfragen ausserhalb der Geschäftszeiten oder Support vor Ort in der Anlage, verrechnet die Betreiberin einen Stundenansatz, der zwischen den Parteien vereinbart wird.
 

45. Nutzungsgebühr und Bezahlung

Die Benutzung von GotCourts ist für Anlagen kostenpflichtig. Die Preise sind bei Aktivierung dieser Option ersichtlich oder richten sich nach dem Softwarelizenz- und Supportvertrag der zwischen den Parteien vereinbart wurde. Die Nutzungsgebühr wird für 1 Jahr im Voraus in Rechnung gestellt. Sollte nachträglich eine tiefere Nutzungsgebühr zur Anwendung kommen, z.B. bei umsatzabhängigen Preisen, wird auf der nächsten Rechnung eine Gutschrift berücksichtigt.

46. Transaktionsgebühren

Die Betreiberin verrechnet Anlagen, welche Plätze gegen Entgelt vermieten, Gebühren für die Nutzung des GotCourts Marktplatzes. Auf Platzreservationen, die von Spielern eigenständig (d.h. nicht durch den Adminstrator der Anlage) gegen Entgelt in der Anlage vorgenommen werden, verrechnet die Betreiberin eine Transaktionsgebühr pro Reservation. Die Preise sind bei Aktivierung dieser Option ersichtlich oder richten sich nach dem Softwarelizenz- und Supportvertrag der zwischen den Parteien vereinbart wurde.

47. Weitere Kosten für die Anlage

Die Betreiberin behält sich vor, den GotCourts-Service auszubauen und für spezielle Dienstleistungen, die durch die Anlage optional verwendet werden können, einen Preis zu verlangen.

48. Bezahlungs-/Auszahlungsmodalitäten

Die Betreiberin wird für ihre Dienstleistungen Rechnung stellen, sei es per Online-Bezahlung, E-Mail, Fax oder auf dem Postweg. Sofern eine Rechnung gestellt wird, so ist diese innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die Anlage erteilt ausdrücklich ihre Zustimmung zur Übermittlung von Rechnungen per E-Mail. Für die Rechnungsstellung auf anderem Weg als Online-Bezahlung kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.

Die Dienstleistung für Zahlungsabwicklung für Anlagen auf GotCourts wird durch Stripe geleistet und unterliegen deshalb den Bestimmungen des Stripe Connected Account Agreement, das wiederum die Stripe Terms of Service beinhaltet (zusammen „Stripe Services Agreement“). Durch Akzeptierung dieser AGB oder durch die Verwendung des Services der Betreiberin durch die Anlage, erklärt diese sich mit dem Stripe Service Agreement vollumfänglich einverstanden und anerkennt, dass das Stripe Service Agreement von Zeit zu Zeit durch Stripe angepasst werden kann. Die Betreiberin lässt die Dienstleistung für Zahlungsabwicklung für Anlagen durch Stripe unter der Bedingung zu, dass die Anlage damit einverstanden ist, der Betreiberin präzise und umfassende Informationen über sich und ihre Geschäftstätigkeit zu geben, zudem autorisiert die Anlage die Betreiberin diese und transaktionsbasierte Informationen hinsichtlich die Benutzung der Dienstleistung der Zahlungsabwicklung von Stripe zu verwenden.
 

49. Einwände gegen die Rechnung der Betreiberin

Sollten Dritte gegen die Anlage Ansprüche erheben, so berechtigt das in keinster Weise, vertraglich vereinbarte Zahlungen gegenüber der Betreiberin zurückzuhalten. Auch die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlung durch die Anlage ist ausgeschlossen und in jedem Fall unzulässig.

Einwendungen gegen die Rechnung der Betreiberin sind spätestens innert 14 Tagen nach Erhalt schriftlich zu erheben und zu begründen. Fehlt es an einer Einwendung, gelten sie als genehmigt.

50. Zahlungsverzug

Bei Verzug schuldet die Lizenznehmerin einen Verzugszins von 12%. Für Mahnungen können zudem ab der zweiten Mahnung Umtriebsentschädigungen von CHF 25 erhoben werden. Erfolgt die Bezahlung der Anlage nicht innerhalb der Zahlungsfrist, so hält sich die Betreiberin frei, die Dienstleistung gegenüber der Anlage umgehend einzustellen. Eine Mahnung ist nicht nötig.

51. Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen

Die Anlage verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie hält die Betreiberin schad- und klaglos, sofern gegenüber ihr Ansprüche wegen Rechtsverstössen der Anlage gelten gemacht werden.

52. Preisstruktur und Löschungsmodalitäten

Die Anlage verpflichtet sich, ihre Preisstruktur für Platzbuchungen sowie die Löschungsmodalitäten gegenüber Spieler klar zu kommunizieren. Sie sind alleine verantwortlich für die Korrektheit der Angaben, eine Haftung der Betreiberin ist ausgeschlossen.

53. Dauer des Vertrages und Kündigungsfrist

Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Softwarelizenz- und Supportvertrag der zwischen den Parteien vereinbart wurde. Ist keine Vertragsdauer geregelt, beträgt die Laufzeit 1 Jahr, welche sich nach Ablauf automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, falls keine fristgerechte Kündigung vorliegt. Zu einem späteren Zeitpunkt entgeltlich angeschlossene Plätze laufen jeweils bis Ende Laufzeit des ersten entgeltlich angeschlossenen Platzes und teilen hinsichtlich Kündigungsmodalitäten dessen Schicksal. Monatlich kündbare Verträge können auf jedes Monatsende mit einer 1-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Allfällige Vorauszahlungen werden pro rata zurückerstattet. Für alle anderen Verträge gilt: Eine ordentliche Kündigung des Vertrages ist jeweils auf Ende Laufzeit des ersten entgeltlich angeschlossenen Platzes mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist möglich.

54. Fristlose Kündigung

Verstösst die Anlage gegen diese AGB, so hat die Betreiberin jederzeit das Recht, den Zugang zu sperren und/oder die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung zu beenden. Allfällige Vorauszahlungen werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.

D. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR COACHES/SPARRING PARTNER

55. Abonnement 

Benutzer (nach Abschluss eines Abonnements genannt «Abonnenten») welche sich auf der Plattform als Coach oder Sparring Partner präsentieren möchten, haben die Möglichkeit zu diesem Zweck Zusatzfunktionalitäten gegen Entgelt zu abonnieren («Abonnement»).

56. Preise

Die Preise für die Abonnemente sind auf der Plattform publiziert.

57. Leistungen

Abonnenten erhalten in ihrem Profil eine Markierung als ‘Pro Coach’ oder als ‘Sparring Partner’ entsprechend der gewählten Leistungsstufe. Wenn Benutzer die Filtereinstellung ‘Coach’ verwenden, werden nur Abonnenten in der Resultatliste angezeigt. ‘Pro Coaches’ werden immer vor ‘Sparring Partner’ aufgeführt. Weitere Leistungen können von Zeit zu Zeit hinzugefügt werden.

58. Abgrenzung

DAS ABONNEMENT ALLER LEISTUNGSSTUFEN UMFASST NICHT DIE BERECHTIGUNG ZUR COACHING AUSÜBUNG BEI ANLAGEN, WELCHE DEM GOTCOURTS NETZWERK ANGESCHLOSSEN SIND. DIESE BERECHTIGUNG KANN AUSSCHLIESSLICH VOM JEWEILIGEN ANLAGENBETREIBER SELBST ERTEILT WERDEN UND ALLE ABONNENTEN SIND VERPFLICHTET, DIESE EINZUHOLEN UND ZU BEFOLGEN.
Sollte GotCourts von Verstössen gegen die Vorgaben ihrer Partneranlagen erfahren, ist GotCourts berechtigt das Abonnement vorzeitig und ohne Anspruch auf Entschädigung zu kündigen und das Nutzerkonto zu sperren.

59. Anforderungen

Pro Coach Leistungsstufe: Eine offiziell anerkannte Form der Tennislehrer-/Trainerqualifikation oder entsprechende Berufserfahrung berechtigt zum Führen der ‘Pro Coach’ Bezeichnung. Grundsätzlich ist die Kategorie ‘Pro Coach’ jenen Coaches vorbehalten, welche ein professionelles Ausbildungsniveau und entsprechende Struktur garantieren können.
Sparring Partner Leistungsstufe: Es gibt keine formellen Anforderungen zum Führen der ‘Sparring Partner’ Bezeichnung. Es wird empfohlen, dass ein hohes oder sehr hohes Spielniveau vorhanden ist (ITN 5 und besser), um als Sparring Partner tätig zu sein

60. Aktivierung

Pro Coach Leistungsstufe: Nach kurzer Prüfung der Qualifikation, bestätigt GotCourts das Pro Coach Profil. Im Falle einer negativen Entscheidung werden alle bereits verrechneten Kosten zurückerstattet. Die Entscheidung von GotCourts ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Negative Entscheide werden nicht begründet. GotCourts ist bestrebt die Anforderungen so klar und transparent wie möglich zu machen.
Sparring Partner Leistungsstufe: Das Profil kann vom Nutzer sofort selbst aktiviert werden.

61. Kündigung

Je nach gewählter Abonnementsdauer kann monatlich oder jährlich gekündigt werden. Die Kündigung kann in den Einstellungen jederzeit selbst vorgenommen werden und wird auf das Ende der Abrechnungsperiode wirksam.