Tennishalle Adligenswil

3 Plätze

3 Teppich ( 3 Hallenplatz )

Infrastruktur

  • - Restaurant
  • - Parkplatz mit 10 Parkplätzen
  • - Materialverkauf
  • - Gratis WiFi
  • - Elektronische Bezahlung vor Ort
  • - Materialservice (Bespannung)

Über uns

HERZLICH WILLKOMMEN IN DER TENNISHALLE ADLIGENSWIL

Schön, sind Sie bei uns! Bitte bezahlen Sie vor dem Spiel den Platz, entweder mit der Kreditkarte via GotCourts, in bar, per Twint oder Wertkarte in der Tennishalle Adligenswil. Wir wünschen viel Spielvergnügen!

la vie en tennis

 

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag bis Freitag:  08.00 bis 22.00 Uhr
Samstag und Sonntag: 08.00 bis 18.00 Uhr 

 

PREISE

Bis 17.00 Uhr    CHF 46
Ab 17.00 Uhr    CHF 56

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der la vie en tennis ag


la vie en tennis ag, Tennisschule, Stöckenweg 7, 6043 Adligenswil
Tel. 041 370 75 75 (Bürozeiten MO-FR 08.00 bis 12.00 Uhr)
info@lvet.ch, www.lvet.ch

 

ALLGEMEINES

Die nachstehenden AGB gelten für alle Verträge, welche mit der  la vie en tennis ag abgeschlossen werden. Sämtliche Aufträge erfolgen ausschliesslich auf Grund und unter Geltung dieser AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des Kunden erkennt die la vie en tennis ag nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Auf Grund des besseren Leseflusses wird auf die gendergerechte Schreibweise verzichtet. Sämtliche Formulierungen zählen für beide Geschlechter.

ANMELDUNG / VERTRAGSABSCHLUSS / HAFTUNG

Anmeldungen können mündlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. Der Vertrag mit der la vie en tennis ag kommt nach Eingang der Anmeldung und der schriftlichen oder mündlichen Bestätigung zustande.

Die Teilnehmenden trainieren auf eigene Verantwortung bei der  la vie en tennis ag. Für Unfälle während den Trainings von la vie en tennis wird jede Haftung ausgeschlossen. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. Es besteht keine Haftung für Personen- und Sachschäden, Diebstahl, Verlust und Beschädigung von Effekten und persönlichen Gegenstände der Teilnehmenden.

ANGEBOTE TENNISSCHULE, TENNISHALLEN, TENNISSHOP

Unser Leistungsangebot umfasst das Erteilen von Privatlektionen, Gruppenkursen (inkl. Tenniscamps, Tennisferien  und Ferienkurse), Mandatstrainings in den Partnerclubs, Konditions- und Koordinationstrainings sowie das Vermieten von Tennisplätzen und den Verkauf von Shop Artikeln.

Die Gruppenkurse und Konditions- und Koordinationstrainings erstrecken sich jeweils über die Sommer- (Mai bis September) bzw. Wintersaison (Oktober bis April) und bestehen aus einem Unterrichtsblock von mehreren Unterrichtseinheiten. Die Gruppengrössen variieren von mindestens drei  Teilnehmenden auf einem Platz bis maximal acht Teilnehmenden auf zwei  Plätzen. Grössere Gruppen werden nur bei Vorlage besonderer Umstände (Feriencamps, Juniorenwochen oder vergleichbare Angebote) und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.

Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen.

Bei Unterbestand eines Kurses kann es in Einzelfällen vorkommen, dass wir den Kurs unter Vorbehalt des Einverständnisses der Kursteilnehmenden durchführen, jedoch das Kursgeld entsprechend erhöhen oder, wo es sinnvoll ist, die Anzahl der Lektionen reduzieren.

AUFSICHT BEI KINDERN UND JUGENDLICHEN 

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen beschränkt sich ausschliesslich auf die Dauer der Trainingseinheit. Sie beginnt bei der Begrüssung auf dem Tennisplatz und endet bei der Verabschiedung auf dem Tennisplatz. Wir übernehmen vor und nach den Trainingseinheiten keine Aufsichtspflichten. Die Eltern / Erziehungsberechtigten sind verantwortlich, ihre Kinder / Jugendlichen pünktlich zur Trainingseinheit zu bringen und nach dem Training pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Die Eltern / Erziehungsberechtigten informieren ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich (z.B. Tennisanlage, Tennishalle) nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Die la vie en tennis ag übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind / Jugendlicher den Trainingsbereich verlässt.

AUSSCHLUSS VOM TRAINING

Die la vie en tennis ag behält sich das Recht vor, Im Einzelfall Kursteilnehmende aus einer Gruppe auszuschliessen, wenn diese trotz Ermahnungen den Ablauf des Trainings stören und den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten. Eltern / Erziehungsberechtigte willigen ein, dass ihr Kind / Jugendlicher in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In einem solchen Fall besteht keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes.

AUSGEFALLENE GRUPPEN-, KONDITIONS- UND KOORDINATIONSTRAININGS UND PRIVATLEKTIONEN

Im Rahmen von Gruppenkursen und Konditions- und Koordinationstrainings besteht seitens der Kursteilnehmenden grundsätzlich keinen Anspruch auf Nachholung der Trainingseinheit oder anteilsmässige Rückerstattung der Kurskosten von versäumten oder ausgelassenen Trainingseinheiten. Wir bemühen uns jedoch, bei Verfügbarkeit und Möglichkeit, Ersatztrainings in adäquaten Gruppen zu organisieren. Bei Unfall oder Krankheit können ihnen  mit Vorlage eines Arztzeugnisses  und  nach Rücksprache mit der la vie en tennis ag die ausgefallenen Trainingseinheiten gutgeschrieben werden. Die Gutschrift kann im Folgekurs angerechnet werden.

Sofern ein Trainer der la vie en tennis ag durch Krankheit, Unfall, Fort- oder Weiterbildung und Urlaub nicht im Stande ist, die Trainingseinheit zu leiten, kann ein entsprechend qualifizierter Tennislehrer diese übernehmen.

Nach Beginn eines Feriencamps, (Tageshit, ½ Tageshit, und Bambini Grand Slam) besteht bei versäumten oder ausgelassenen Trainingseinheiten keinen Anspruch auf Nachholung oder anteilsmässige Rückerstattung der Kurskosten.

Privatlektionen müssen seitens der Kunden spätestens 24 Stunden vor der Trainingseinheit abgesagt werden. Anderenfalls werden die zu spät abgesagten Trainingseinheiten verrechnet. Es besteht seitens der Kunden keinen Anspruch auf Nachholung der versäumten oder ausgelassenen Trainingseinheit.

AUSGEFALLENE TENNISPLATZBUCHUNGEN

Für vom Mieter frei gegebene Fixplätze die weiter verkauft werden können wird eine Gutschrift für eine Kompensationsstunde ausgestellt. Es besteht keinen Anspruch auf Barauszahlung.  Die la vie en tennis ag behält sich vor, in besonderen Fällen über die Fixplätze zu verfügen. Die entsprechenden Ausfallstunden werden kompensiert. 

Buchungen von Einzelplatzstunden erfolgen über den Namen. Gebuchte Einzelplatzstunden müssen vor Spielbeginn bezahlt  oder auf der Wertkarte abgebucht  werden. Sollte der Mieter die reservierte Einzelplatzstunde  teilweise oder gar nicht nutzen, entfällt jeder Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises. Wurde die Einzelplatzstunde nicht bezahlt, wird dem Mieter der Mietpreis in Rechnung gestellt. Bei gebuchten Stunden  die 24 Stunden vor Spielbeginn storniert werden, entfällt eine Zahlungsverpflichtung.

TRAININGSKOSTEN, HALLENMIETE, SHOPPREISE / ZAHLUNGSWEISE

Die aktuellen Preise für die Dienstleistungen der la vie en tennis ag im Bereich Tennisschule, Tennishalle und Tennisshop sind teilweise auf unserer Homepage ersichtlich oder  können jederzeit im Office angefragt werden.

Die Kurskosten für Gruppenkurse, Konditions- und Koordinationstrainings werden für den gesamten Unterrichtsblock (Sommer- bzw. Wintersaison) in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt in zwei Raten. Die Kurskosten für Mandatstrainings und Privatlektionen erfolgt monatlich. 

Die Mietkosten für Fixplätze sind 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, jedoch spätestens vor dem ersten Spieltag zu begleichen.

Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / ZAHLUNGSVERZUG

Die Rechnung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen belasten wir eine Mahngebühr von CHF 10 pro Mahnung. 

DATENVERWALTUNG / -SCHUTZ

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung der Trainings sind wir befugt, ihre Daten aufzubewahren. Fotos der Trainingsteilnehmer können in der Bildgalerie auf der Homepage der la vie en tennis ag oder auf Facebook veröffentlicht werden. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitten wir Sie um eine schriftliche Mitteilung.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Das Gericht Luzern wird als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart. 

Diese vorliegende AGB können von der la vie en tennis ag jederzeit aktualisiert und abgeändert werden.

 

Luzern, im März 2018

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3 Plätze
  • Öffnungszeiten

    Mo. - So.: 7:00 - 22:00

  • Stöckenweg 7
    6043 Adligenswil
    Europe/Zurich
  • +41 41 370 75 75
  • info@lvet.ch
  • www.lvet.ch