Tennis Club Littau, Luzern

10 Plätze

2 Sand ( 2 Traglufthalle )

3 Teppich ( 3 Hallenplatz )

Infrastruktur

  • - Restaurant
  • - Parkplatz mit 50 Parkplätzen
  • - Gratis WiFi
  • - Materialservice (Bespannung)

Über uns

Sie verdient 5 Sterne: unsere Tennis-Oase im Ruopigenmoos.

Ein bisschen Stolz sind wir schon, wenn wir Sie auf unserer herrlichen Tennisanlage mit den 5 Aussenplätzen und
5 Hallencourts willkommen heissen dürfen. Nicht ohne Grund, denn die idyllisch gelegene Infrastruktur gehört zu den schönsten Tennisstätten der Innerschweiz. Und sollte es einmal später werden, kein Problem: 3 Aussenplätze mit Flutlicht sorgen Abends für die richtige Beleuchtung. 

Wir bieten unseren Gästen und Mitgliedern eine einmalige Tennisanlage im Grünen mit vielen Vorteilen wie:

- 5 Aussenplätzen mit rotem Sandbelag (3 mit Fluchtlichtanlage)
- 3 Hallenplätze (grüner Teppich mit gelenkschonendem Granulat)
- 2 Traglufthallenplätze (sandplätzähnliches Granulat) 
- Günstige Platzmieten 
- Trainingswand im Freien 
- Restaurant mit gepflegter Küche, günstigen Preisen und sonniger Terrasse 
- Testrackets für Anfänger, Neumitglieder und Gäste 
- genügend Parkplätze mit wintersicherer Zufahrt 
- Renomierte Tennisschule Philipp Dillschneider
- Junioren-Förderung 
- Reservationssystem per Internet

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

TC LITTAU, Platz- und Spielreglement
Sommer- und Wintersaison ab 11. Okt. 2022

1. Organisation

1.1    Die Spielkommission des TC Littau ist verantwortlich für die Organisation und Überwachung des Spielbetriebs. Sie erlässt Ihre Bekanntmachungen durch Anschläge im Clubhaus oder via Internet www.tc-littau.ch. Die Weisungen und Reglemente sind für alle Mitglieder und Gäste verbindlich.

2. Platzordnung

2.1    Die Plätze dürfen nur benutzt werden, wenn sie in spielbarem Zustand sind. Über die Spielbarkeit entscheidet der Platzwart. Bei dessen Abwesenheit entscheiden vom Vorstand ausdrücklich ermächtigte Personen.

2.2    Der Platzwart kann jeden Platz unverzüglich sperren, sofern dieser beschädigt ist, instand gestellt werden muss, oder eine Beschädigung durch weitere Benützung zu befürchten ist.

2.3     Die Aussenplätze sind durch die Erstspielenden vor Spielbeginn mit dem Besen abzuziehen.

2.4    Das Betreten der Tennisplätze ist nur in üblicher Tennisbekleidung gestattet.

2.5    In der Halle (Teppichbelag) darf nur mit sauberen Tennisschuhen gespielt werden. Es dürfen keine Bälle benutzt werden, die auf den Aussenplätzen gebraucht wurden.

2.6    Das Betreten des Clubhauses und der Garderoben ist mit den „Sandschuhen“ ausdrücklich verboten. Diese Schuhe können im speziellen Schuhraum deponiert werden

2.7    Die Mitglieder können beim TC Littau gegen eine jährliche Mietgebühr einen Garderoben-kasten mieten.

2.8    Die Sandplätze sind fünf Minuten vor Ende jeder Spielzeit gemäss Weisung abzuziehen.
Die Aussenplätze 3 bis 7 sind bei Bedarf zu bewässern (nur ein Platz gleichzeitig möglich).

2.9    Das Spielen mit mehr als 6 Bällen ist wegen Unfallgefahr nur auf dem Aussenplatz 5 und den Hallenplätzen 1,2 und 12 (Trainerplätze) gestattet.

3. Spielsaison und Spielzeiten

3.1    Die Sommersaison beginnt am 1. Mai und endet am 14. Oktober.

3.2    Die Wintersaison beginnt am 15. Oktober und endet am 30. April

3.3     Für Fixplätze beginnt die Wintersaison am 1. Oktober und endet am 30. April

3.4    Die Anlage ist täglich von 07.00 Uhr bis 23.00 Uhr geöffnet.
Auf den Aussenplätzen darf nur bis 22.00 Uhr gespielt werden.

4. Spielbetrieb

4.1    Es ist grundsätzlich Sache der Spieler, für einen geordneten Spielbetrieb zu sorgen.

4.2    Spielberechtigt sind Sommer-, Winter-, Ganzjahresmitglieder, Fixplatzmieter und Gäste.

5. Reservierung der Plätze

5.1    Allgemeines:
a) Die Reservierung erfolgt ausschliesslich über das Reservationssystem gotcourts.
b) Spielen ohne Reservation ist nicht erlaubt.
c) Das Reservationsrecht ist persönlich und nicht übertragbar.
d) Vergangene Reservationen zählen nicht mehr.
e) Reservierte Platzstunden sind bei Verhinderung beider Spieler oder eines Spielers, der
    keinen Ersatz finden kann, möglichst frühzeitig freizugeben.
f) Die fest reservierten Stunden für Trainer, Platzunterhalt, Fixplätze oder Turniere sind auf
   dem Spielplan markiert und können nicht belegt werden.

 

 

5.2    Sommer: Reservierung der Aussenplätze 3-7 und Hallenplätze 1,2,10-12
Spielberechtigte dürfen max. 3 Reservationen im Reservationssystem eintragen.

          Es dürfen jedoch maximal 2 Stunden nacheinander reserviert werden.
Will jemand den Aussen- und den Hallenplatz als Absicherung buchen, müssen beide Plätze (Hallen- und Aussenplatz) separat reserviert werden.
Die Plätze 5 und 12 sind Trainerplätze und können durch die Tennisschule Philipp Dillschneider bis 6h vor Spielbeginn für sich in Anspruch genommen werden.

5.3    Winter: Reservierung der Hallenplätze 1,2 und 10 - 12

          Spielberechtigte dürfen maximal zwei (bzw. drei bei Mitgliedschaft PLUS) Reservationen eintragen.
Während der Prime Time (Montag bis Freitag von 17.00 bis 21.00 Uhr) sind keine Reservationen von Doppeleintragungen erlaubt!
Der Platz 12 ist der Trainerplatz und kann durch die Tennisschule Philipp Dillschneider bis 6h vor Spielbeginn für sich in Anspruch genommen werden.

5.4    Fixplätze: Reservierung der Hallenplätze

          Die Reservierung erfolgt durch die Spiko. Spielberechtigte dürfen ausschliesslich auf dem für sie reservierten Platz spielen. Während der Sommersaison dürfen Fixplatzmitglieder die Aussenplätze 3 und 4 benützen, wenn diese 15 Minuten vor Spielbeginn nicht reserviert sind. Eine Platzumbuchung ist nicht erforderlich. Bei Verhinderung eines Spielers, darf das Platzrecht beliebig weiter gegeben werden.

5.5     Ballwurfmaschine:

          Reservationen mit der Ballwurfmaschine dürfen nur auf Platz 1 und 12 und ausserhalb der Prime Time (Winter/ Sommer) bzw. Trainerstunden vorgenommen werden.

5.6     Spontanreservation:
Bei freien Plätzen kann kurzfristig (120 Minuten vor Spielbeginn) zu den erlaubten Reservationen eine zusätzliche Reservation getätigt werden. Diese ist nur vor Ort möglich.

6. Senioren

6.1     Senioren ab 60 Jahren mit reduziertem Mitgliederbeitrag (nur im Sommer) sind von Montag bis Freitag von 11 bis 13 und 17 bis 21 Uhr nicht spielberechtigt. Alle übrigen Regeln dieses Reglements sind gleich.

7. Gäste/ Mitglieder mit Gästen

7.1    Als Gast-Spieler gelten Personen, die nicht Mitglieder des TCL sind. Diese können gegen Entgelt (Platzmiete) die Anlagen des TCL benützen. Mit einem Anschlag im Clubhaus und auf www.tc-littau.ch wird über die Platzmieten informiert. Gäste zusammen mit Clubmitgliedern bezahlen eine Platzmiete entsprechend ihrem Anteil am Platz.

7.2    Gäste können maximal 5 Tage im Voraus reservieren.
Die Plätze 1+2 (Traglufthalle) sind von Mo-So von 7.00 bis 23.00 Uhr buchbar.
Die Plätze 3+4 (Aussenplatz) sind von Mo-So von 7.00 bis 22.00 Uhr reservierbar.
Die Plätze 6+7 (Aussenplatz) sind von Mo-Fr von 10.00 bis 17.00 Uhr und am Sa/So von 7.00 bis 22.00 Uhr reservierbar.
Die Plätze 10+11 (Teppichhalle) sind von Mo bis Fr von 10.00 bis 17.00 Uhr und am Sa/So von 7.00 bis 23.00 Uhr reservierbar.

7.3     Mitglieder mit Gästen können maximal 5 Tage im Voraus reservieren.

7.4    Die Reservation von Plätzen durch Gäste erfolgt via www.gotcourts.com oder telefonisch an 041 250 40 49, wobei die Reservation bei telefonischer Anmeldung nur mit Angabe von Name und Telefonnummer gültig ist.
Reservationen von oder mit Gästen sind bis 24h vor Spielbeginn annullierbar, danach nicht mehr.

 

 

8. Verschiedenes

8.1    Von den Spielern werden Ordnung, Reinlichkeit und ruhiges, sportliches Verhalten, sowohl auf den Plätzen, wie im und um das Clubhaus erwartet. Plätze sind sauber zu hinterlassen.

8.2    Die vom TC Littau zu Verfügung gestellten Gegenstände sind mit Sorgfalt zu behandeln. Der TC Littau behält sich vor, bei fahrlässiger oder böswilliger Beschädigung der Anlagen oder Geräte, gegenüber den Fehlbaren Schadenersatz zu stellen.

8.3    Für Turniere, Clubanlässe oder andere Bedürfnisse können die Plätze durch die Spiko oder Juko reserviert werden.

8.4    Die Mitgliedschaft und die Spielberechtigung sind persönlich und nicht auf Familien-mitglieder, andere Clubmitglieder oder Dritte übertragbar.

9. Haftungsausschluss

Die Benutzer der Anlage sind sich bewusst, dass die im Tennisclub Littau ausgeübten Aktivitäten grundsätzlich Gefahren und Risiken bergen können. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Um mögliche Verletzungen zu vermeiden, sind die Benutzungsregeln bekannt gemacht worden. Die Benutzer akzeptieren diese als verbindlich und werden allen Anweisungen des Betreibers und seines Personals Folge leisten. Die Benutzer sind sich bewusst, dass sie bei Nichtbeachtung der Benutzungsregeln oder Weisungen von der Anlage verwiesen werden können, ohne Anspruch auf Rückerstattung der Benutzungsgebühren. Der Benutzer ist sich bewusst, dass der Betreiber keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden übernimmt. Davon ausgenommen sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit des Betreibers (resp. eines gesetzlichen Vertreters oder seiner Mitarbeiter) entstanden sind. Die Benutzer sind sich bewusst, dass der Betreiber keine Haftung übernimmt bei Verlust oder Beschädigung der persönlichen Garderobe oder sonstiger Gegenstände. Davon ausgenommen sind Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen. Die Benutzer sind sich bewusst, dass der Betreiber nicht haftet für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden. Die Benutzer sind einverstanden, dass sie für die von ihnen verschuldeten Beschädigungen an der Anlage oder Gegenständen des Betreibers oder Dritter oder der Gesundheit Dritter haften. Diese Haftung gilt auch für Begleitpersonen oder von den Benutzern beaufsichtigende Personen.

 

Luzern, Oktober 2022

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  • Öffnungszeiten

    Mo. - So.: 7:00 - 23:00

  • Ruopigenmoos
    6015 Luzern
    Europe/Zurich
  • 041 250 40 49
  • info@tc-littau.ch
  • www.tc-littau.ch