TC Uetendorf

2 Plätze

2 Sand ( 2 Aussenplatz )

Infrastruktur

  • - Materialservice (Bespannung)

Über uns

Die Anlage hat diese Angabe noch nicht gemacht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schutzkonzept TC Uetendorf, COVID-19 Beauftragter: Heinz Jakob, Gurnigelweg 13, 3661 Uetendorf, 079 455 84 67, hejakob@swissonline.ch

  1. Massnahmen TC Uetendorf

 

1.1. Covid-19-Beauftragter

 

Jeder Club, jedes Center muss einen COVID-19-Beauftragten benennen, dieser steht den Mitgliedern/Kunden beratend zur Seite.

 

Massnahmen:

Der COVID-19-Beauftragte für den TC Uetendorf ist: Heinz Jakob, Gurnigelweg 13, 3661 Uetendorf, hejakob@swissonline.ch  079 455 84 67

Der Club trägt den COVID-19 Beauftragten in der Swiss Tennis Mitgliederadministration ein.

 

  1. Hygienevorschriften und Reinigung

 

Einhalten der Hygienevorschriften des BAG und Reinigung der Anlage

Massnahmen:

Bedarfsgerechte, regemässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden, wird sichergestellt durch folgende Massnahmen:

WC, Türgriffe und andere Flächen werden regelmässig gereinigt und desinfiziert

Abfalleimer werden eingesammelt.

Das Trinkwassersystem wird vor der Wiederinbetriebnahme durchgespült.

WC wird durch den Benutzer nach Gebrauch desinfiziert (Türgriff, Spühltaste, Wasserhahn, und alles was im WC berührt wurde), das Desinfektionsmittel ist im WC vorhanden.

Platzbesen mit Handschuhen oder einem Tuch benutzen (selbst mitnehmen).

 

  1. Social Distancing

 

Social Distancing (2m Mindestabstand zwischen allen Personen: 10 m2 pro Person; kein Körperkontakt)

Massnahmen:

Es darf sich eine Person pro 10 Quadratmeter auf der Anlage befinden und der Abstand von 2 Meter muss gewährleitet sein – dies wird durch folgende Massnahmen sichergestellt:

z.B. Tröpfchensystem

Spielerbänke oder -stühle wurden in einem Mindestabstand von 2 Metern platziert.

Ein System zur Platzreservation ist vorhanden. (vgl. dazu auch 1.5)

Swiss Tennis empfiehlt vorwiegend Einzel zu spielen, da es im Doppel schwierig ist, konsequent den benötigten Abstand einzuhalten.

Der Club erlässt die Richtlinien, die das Zusammentreffen nacheinander spielenden Personen auf ein Minimum reduziert. Für eine Reservation von einer Stunde wird in der Regel 45 Minuten gespielt (Bsp. 16.00 Uhr – 16.45 Uhr)

Bis auf weiteres ist es nicht zugelassen mit Gästen zu spielen.

 

  1. Maximale Gruppengrösse & Nutzung der Anlage

 

Maximale Gruppengrösse von fünf Personen gemäss aktueller behördlicher Vorgabe und die damit verbundene Nutzung der Anlage

Massnahmen:

Gruppen von mehr als 5 Personen sind verboten.

Geöffnet sind folgende Bereiche: Tennisplätze, Ballwand und WC.

Garderobe und Duschen bleiben geschlossen.

Für Verpflegung und Restaurants gelten die Vorgaben des Bundes für die Gastronomie. Es gelten folgende Massnahmen:

Das Clubhaus ist nur geöffnet für Getränke und Wasser

 

  1. Protokollierung & Nachverfolgung (Contact Tracing)

 

Protokollierung der Tennisspielenden zur Nachverfolgung (Contact Tracing) möglicher Infektionsketten

Massnahmen:

Das Nachverfolgen allfälliger Infektionsketten (Contact Tracing) wird durch folgende Massnahmen sichergestellt:

Vorgängige Platzreservierungen werden durch folgendes System ermöglicht:

GotCourts

 

  1. Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen

 

Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten.

Massnahmen

  1. Informationspflicht

 

Information der Tennisspielenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen

Massnahmen:

Die Schutzmassnahmen des TC Uetendorf, wurden am 06.05.2020 an die Clubmitglieder per Email kommuniziert:

DAS BAG-Plakat wurde im TC Uetendorf aufgehängt, zusätzlich wurde das Plakat von Swiss Tennis «So schützen wir uns auf dem Tennisplatz» aufgehängt.

 

  1. Massnahmen Tennisspieler

 

2.1 Einhalten von Schutzmassnahmen

 

Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch den Tennisspielenden

 

Massnahmen:

Mit der gebuchten und bestätigten Platzreservation akzeptiert das Mitglied die definierten Schutzmassnahmen.

 

Die Eltern sind verantwortlich, dass auch Kinder und Jugendliche die Vorgaben vollumfänglich einhalten.

 

 

2.2 Hygienevorschriften und Reinigung

 

Einhalten der Hygienevorschriften des BAG und Reinigung auf der Anlage

Massnahmen:

Vor und nach dem Tennisspielen müssen die Hände gewaschen werden. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt:

Alle Tennisspielenden müssen von Zuhause ein Desinfektionsmittel mit auf den Platz nehmen, um sich vor allem nach dem Spiel die Hände desinfizieren zu können.

Auf den traditionelle «Shake-Hand» wird verzichtet.

Es werden keine Gegenstände ausgetauscht.

Die Tennisspielenden nehmen ihre eigenen Bälle mit.

Um eine allfällige Ansteckungsgefahr über die Bälle auszuschliessen, empfiehlt Swiss Tennis für jedes Spiel neue Bälle zu verwenden. Eine Möglichkeit kann sein, dass jeder Spieler seine eigenen,

markierten Bälle hat. Der Kontakt fremder Bälle mi der Hand kann dadurch ausgeschlossen werden. Aufgeschlagen wird nur mit eigenen Bällen. Fremde Bälle können mit dem Fuss oder dem Schläger zum Mitspieler gespielt werden.

Der Abfall wird zu Hause entsorgt.

 

2.3 Platzreservation und Aufenthaltsdauer

 

Vorgängige Platzreservation mit Angabe von persönlichen Daten zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten und minimale Aufenthaltsdauer auf der Anlage

Massnahmen:

Spielzeiten müssen mit den persönlichen Kontaktdaten reserviert und bestätigt sein. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt:

Tennisspielende dürfen maximal 5 Minuten vor ihrer Spielzeit auf die Anlage kommen.

Tennisspieler müssen die Anlage spätestens 5 Minuten nach Beendigung der Spielzeit verlassen haben.

 

2.4 Social Distancing

 

Einhalten der Social Distancing-Regeln auf dem Tennisplatz und auf der gesamten Anlage.

Massnahmen:

Die Social Distancing-Regeln (10 Quadratmeter pro Person und oder Mindestabstand von 2 Meter, kein Körperkontakt) sind jederzeit von den Tennisspielenden einzuhalten.

 

  1. Massnahmen Tennisunterricht

 

3.1. Verantwortung

 

Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch den Tennisspielenden

Massnahmen:

Die Tennisunterrichtenden übernehmen die Verantwortung für die Einhaltung der vom Club definierten Schutzmassnahmen im Tennisunterricht und bei den Tennisschülern. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt:

Gruppentrainings mit mehr als 2 Tennisspielenden plus einem Tennisunterrichtenden bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis des Vorstands.

 

  1. Social Distancing und maximale Gruppengrösse

 

Social Distancing und maximale Gruppengrösse im Tennisunterricht

Massnahmen:

Die Vorgaben von 10 Quadratmetern pro Person, 2 Metern und keinem Körperkontakt werden auch im Tennisunterricht sichergestellt:

Es sind max. 5 Personen pro Platz erlaubt.

Das BASPO setzt prioritär auf Individualtraining vor Gruppentraining. Swiss Tennis empfiehlt auf Gruppentrainings zu verzichten und ausschliesslich Privatlektionen und Halbprivatlektionen (max. 2 Kunden) durchzuführen.

Wenn Gruppentrainings durchgeführt werden, soll die Organisationsform des Stationentrainings (Circuit) angewendet werden und es sollen keine Doppelübungen durchgeführt werden.

 

  1. Einhalten der Hygienevorschriften

 

Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch den Tennisspielenden

Massnahmen:

Die Tennisunterrichtenden beachten die Hygienemassnahmen und stellen ihren Kunden ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung.

Die Griffe der Ballsammelkörbe sowie das übrige Unterrichtsmaterial werden regelmässig desinfiziert.

 

  1. Angemeldete Trainings

 

Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch den Tennisspielenden

Massnahmen

Die Trainings müssen im Reservationssystem angemeldet sein (inkl. Kontaktdaten der Tennisspielenden) und bei einer Teilnehmerzahl von über 2 Spielenden vom Vorstand bestätigt sein.

 

  1. Information der Kursteilnehmer

 

Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch den Tennisspielenden

Massnahmen

Die Kunden werden folgendermassen über alle Verhaltensregeln informiert:

Per Email (Schutzkonzept)

 

Abschluss

 

Dieses Dokument wurde vom Vorstand TC Uetendorf erstellt:

Dieses Dokument wurde allen Mitgliedern und Kursteilnehmern übermittelt und erläutert.

 

COVID-19-Beauftragter, Unterschrift und Datum:

Uetendorf, 06. Mai 2020

Heinz Jakob

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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